Dr. Müßig · Stüttgen · Voigt · Kämpf
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Rechtsanwalt & Steuerberater in Mainz
Muster Verlagsvertrag
Zunächst ist zu klären, für welches Projekt ein Verlagsvertrag erstellt werden soll. Im nächsten Schritt ist zu klären, welche konkreten Ziele verfolgt werden. D.h. z.B. aus der Sicht eines Verlags:
Wie kann ich ein Buch möglichst gewinnbringend auf dem Markt präsentieren? Soll etwa ein Werk als Druckversion erscheinen, oder zusätzlich, ggf. sogar
ausschließlich, als pdf-Version? Welche Rechte sollten für aktuelle und ggf. künftige Vorhaben erworben werden?
Verträge sind regelmäßig im Einzelfall zu prüfen. Hier finden Sie eine Vorlage für die Erstellung eines Bestellvertrags:
Kostenloser Download
Muster/Check-Liste Verlagsvertrag
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Rechtsanwalt & Fachanwalt Dr. Müßig
Dr. Jan Peter Müßig |
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht |
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06131 / 144 150
E-Mail |
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Gibt es einen Verlagsvertrag über Kochrezepte?
Das Urheberrecht schützt so genannte Werke, d.h. geistige Schöpfungen, die eine gewisse Eigenheit aufweisen.
Rezepte sind keine urheberrechtlich geschützten Werke. Ein Verlagsvertrag ist allerdings über ein Werk möglich, das
Kochrezepte erläuternd zusammenstellt. Ob und wenn ja welche Rechte entstehen oder zu beachten sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
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Verlagsrecht: Darf ich ein vergriffenes Buch drucken?
Urheberrechte erlöschen nach Ablauf einer bestimmten Zeit. In Deutschland sind das i.d.R. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Darf ein Verleger, der ein Interesse an einem bestimmten Werk hat, jedoch die Inhaber der Rechte nicht ausfindig machen kann, das Werk drucken?
Ob und wenn ja was in wirtschaftlich angemessenem Rahmen unternommen werden kann ist im Einzelfall zu prüfen.
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Häufig gestellte Fragen zum Verlagsvertrag |
Kann ich 'freie' Bilder aus dem Internet nutzen?
Lizenzen sind einzuholen, wenn Rechte Dritter genutzt werden. Wann das der Fall ist, sollte vorab überprüft werden.
Ob Bilder, die im Internet als frei angeboten werden, tatsächlich frei sind, lässt sich in den meisten Fällen nicht überprüfen.
Stimmt es nicht, drohen u.a. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Eine Lizenzvereinbarung
sollte daher einem Verlagsvertrag bei Bedarf vorausgehen.
Brauche ich einen Verlagsvertrag als Herausgeber?
Die Leistung des Herausgebers liegt i.d.R. darin, verschiedene Beiträge in ein buchbezogenes Gesamtkonzept einzufügen.
Auch diese Leistung des Herausgebers ist urheberrechtlich geschützt, und sollte vertraglich geregelt werden.
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Dr. Müßig · Stüttgen · Voigt · Kämpf |
Rechtsanwälte & Steuerberater Bürogemeinschaft
| Kaiserstr. 18 |
D - 55116 Mainz
| Fax +49 (0)6131 / 905 586 |
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Bitte beachten Sie, dass E-Mails nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt sind und verändert oder verfälscht werden können.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind die Berufsordnung, die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Fachanwaltsordnung, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft", einzusehen auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (externer Link).
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater sind: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), einzusehen auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (externer Link) und der Steuerberaterkammer Hessen.
Rechtsanwalt Dr. Müßig (USt-IdNr.: DE227659102), Rechtsanwalt Stüttgen und Rechtsanwalt Voigt sind zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstr. 24, 56068 Koblenz.
Steuerberater Kämpf (USt-IdNr.: DE244900803) ist zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt/M.
Rechtsanwälte sind nach Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten (Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Müßig: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden,
Rechtsanwalt Stüttgen: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Voigt:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin). Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für etwaige Streitfälle ist darüber hinaus auf die Möglichkeit der Schlichtung durch einen Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer und durch die örtlichen Rechtsanwaltskammern hinzuweisen.
Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater Kämpf: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, Bahnhofstr. 69, 65185 Wiesbaden.
Steuerberater Kämpf Hauptsitz: Ginsheimer Str. 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, Zweigstelle Mainz.
Verantwortlich für diese Internetseite i.S.d. TMG sind Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig, Rechtsanwalt Rainer Stüttgen, Rechtsanwalt Torsten Voigt und Steuerberater Andreas Kämpf. Ansprechpartner und zuständiger Berufsträger i.S.d. § 55 RStV ist Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig.
Die angegebenen Rechtsgebiete sind Arbeitsschwerpunkte i.S.v. § 7 BORA. Zur Hinweispflicht bei der Angabe von Tätigkeitsgebieten durch den Anwalt nach §§ 6f. BORA a.F. im Internet Dahns/Krauter, BRAK-Mitt. 2004, 3.
Rechtsanwälte Steuerberater Bürogemeinschaft Dr. Müßig · Stüttgen · Voigt · Kämpf, Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Rechtsanwalt Rainer Stüttgen, Rechtsanwalt Torsten Voigt, Mainz, Steuerberater Andreas Kämpf, Ginsheim-Gustavsburg, Mainz.