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Rechtsanwalt & Steuerberater in Mainz

Wie kann ich meine Geschäftsidee schützen?

Rund um eine Geschäftsidee kommen mehrere Maßnahmen in Betracht. Im ersten Schritt sollten alle Aspekte einer Geschäftsidee dokumentiert werden. Im zweiten Schritt kommt je nach Originalität und Darstellbarkeit eine Hinterlegung beim Rechtsanwalt oder Notar in Betracht. Drittens sollte geprüft werden, ob eine Marke angemeldet werden kann. Nach dem Markenrecht kann ein Schutz durch vielfältige Weise zustande kommen, so etwa durch bloße Benutzung, durch eine Markeneintragung als deutsche Marke, als Europamarke oder mittels weltweiter Registrierung.

Um Aspekte einer Geschäftsidee zu sichern können weitere Maßnahmen sinnvoll sein. So kann die eigene Rechtsposition vertraglich durch Lizenzvereinbarungen mit Partnern gesichert werden. Hier sind ggf. passende Muster zu prüfen. Bei der gemeinsamen Entwicklung einer Geschäftsidee durch Mehrere sollten die Ziele, die Entwicklungsschritte und die geplante Auswertung durch einen Kooperationsvertrag geregelt werden.

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Markenanmeldung

Was ist zu tun? Im Vorfeld einer Anmeldung als Marke ist i.d.R. zu raten, eine Markenrecherche durchzuführen. So kann geprüft werden, ob einer Namensnutzung Rechte Dritter entgegen stehen. Im nächsten Schritt ist zu überlegen, ob eine bestimmte Bezeichnung als Marke eintragungsfähig ist. Nur wenn dies der Fall ist, führt das Markenamt eine Eintragung durch. Ebenfalls im Vorfeld einer Eintragung kommt in Betracht, mögliche und zielführende Lizenzvereinbarungen zu prüfen. Gemeinsame Projekte hinsichtlich einer Firma, Ware oder Dienstleistung können im Rahmen von Kooperationsverträgen geregelt werden.

Kann ich eine Idee registrieren?

Im gewerblichen Rechtsschutz können unterschiedliche Registrierungsrechte wahrgenommen werden. Erfindungen, die eine neue technische Lösung darstellen, können ggf. als Patent angemeldet werden. Alternativ oder daneben kann eine Eintragung als Gebrauchsmuster in Betracht kommen. Eine geschäftliche Bezeichnung eines Unternehmens, einer Ware oder Dienstleistung kann als Marke eingetragen werden. Für ästhetische Gestaltungen ist der Schutz als Geschmacksmuster möglich. Reine Ideen als solche sind zwar grundsätzlich frei. Ob und wenn ja welcher Schutz in Betracht kommt ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen zur Markenanmeldung

Wie lange hält der Markenschutz?

Die Schutzdauer einer Marke ist grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Eingetragene Marken werden jedoch zunächst für 10 Jahre geführt. Nur durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr kann sie um je weitere zehn Jahre verlängert werden.

Wie vermeide ich eine markenrechtliche Abmahnung?

Eine Prüfung der namens-, marken- und domainrechtlichen Lage ist vor jeder Zeichennutzung sinnvoll. Das Bewegen im geschäftlichen Umfeld ist selten völlig risikofrei, dennoch sollten Risiken möglichst minimiert werden. Soweit sich ein Risiko nicht vermeiden lässt sollte es ggf. bewusst eingegangen werden.

Hat die Europäische Anmeldung Vorteile?

Vor dem Europäischen Markenamt kann eine Gemeinschaftsmarke erlangt werden. Eine Gemeinschaftsmarke ist in der gesamten Europäischen Union gültig. Vorteil einer europäischen Anmeldung ist, dass nur ein Eintragungsverfahren erforderlich ist. Nachteil ist, dass im Verhältnis zur einzelnen nationalen Anmeldung höhere amtliche Kosten anfallen.

Download FAQ Markenanmeldung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Markenanmeldung als pdf-Datei.


Dr. Jan Peter Müßig
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Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind die Berufsordnung, die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Fachanwaltsordnung, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft", einzusehen auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (externer Link). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater sind: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), einzusehen auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (externer Link) und der Steuerberaterkammer Hessen.

Rechtsanwalt Dr. Müßig (USt-IdNr.: DE227659102), Rechtsanwalt Stüttgen und Rechtsanwalt Voigt sind zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstr. 24, 56068 Koblenz. Steuerberater Kämpf (USt-IdNr.: DE244900803) ist zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt/M. Rechtsanwälte sind nach Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten (Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Müßig: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Rechtsanwalt Stüttgen: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Voigt: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin). Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für etwaige Streitfälle ist darüber hinaus auf die Möglichkeit der Schlichtung durch einen Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer und durch die örtlichen Rechtsanwaltskammern hinzuweisen. Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater Kämpf: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, Bahnhofstr. 69, 65185 Wiesbaden.

Steuerberater Kämpf Hauptsitz: Ginsheimer Str. 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, Zweigstelle Mainz.

Verantwortlich für diese Internetseite i.S.d. TMG sind Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig, Rechtsanwalt Rainer Stüttgen, Rechtsanwalt Torsten Voigt und Steuerberater Andreas Kämpf. Ansprechpartner und zuständiger Berufsträger i.S.d. § 55 RStV ist Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig.

Die angegebenen Rechtsgebiete sind Arbeitsschwerpunkte i.S.v. § 7 BORA. Zur Hinweispflicht bei der Angabe von Tätigkeitsgebieten durch den Anwalt nach §§ 6f. BORA a.F. im Internet Dahns/Krauter, BRAK-Mitt. 2004, 3.

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