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Rechtsanwalt & Steuerberater in Mainz

Gibt es gute Muster für eine Lizenzvereinbarung?

Zunächst ist zu klären, für welches Produkt, für welche Anwendung oder für welche Geschäftsidee/Marke bzw. für welches know-how eine Lizenz erworben oder vergeben werden soll. Im nächsten Schritt ist zu klären, welche konkreten Ziele verfolgt werden. D.h. z.B. aus der Sicht eines Lizenznehmers: Reicht das Angebot des Lizenzgebers inhaltlich aus, um aktuell und ggf. künftig mein Projekt zu verwirklichen? Oder aus der Sicht des Lizenzgebers: Gebe ich nur so viel Rechte ab, dass ich eigene Vorhaben oder Projekte Dritter auch noch durchführen kann? Dann sind die konkreten Details zu sichten (Dauer, Haftung, internationale Fragen, ggf. Kooperationsverträge, siehe Download Muster). Jedes Projekt ist im Einzelfall zu prüfen.

Lizenzen können ggf. für eine Vielzahl von Produkten, Konzepten, Namensnutzungen etc. vergeben werden. Gegenstand von Verträgen können z.B. sein: Patente, Franchise-Systeme, Nutzung eines Namens, Nutzung einer Marke, Nutzung einer Geschäftsidee oder von so genanntem know how.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dr. Müßig

Rechtsanwalt Mainz Dr. Muessig

Dr. Jan Peter Müßig

Fachanwalt für Urheber-
und Medienrecht

 

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Verlagsrecht: Darf ich ein vergriffenes Buch drucken?

Urheberrechte erlöschen nach Ablauf einer bestimmten Zeit. In Deutschland sind das i.d.R. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Darf ein Verleger, der ein Interesse an einem bestimmten Werk hat, jedoch die Inhaber der Rechte nicht ausfindig machen kann, das Werk drucken? Ob und wenn ja was in wirtschaftlich angemessenem Rahmen unternommen werden kann ist im Einzelfall zu prüfen.

Kostenloser Download

  • Muster Lizenzvereinbarung
  • Was tun bei einer Abmahnung?
  • Muster AGB
  • Häufig gestellte Fragen zur Lizenzvereinbarung

    Brauche ich einen Lizenzvertrag?

    Zu eine schriftlichen Lizenzvereinbarung ist immer zu raten, wenn wirtschaftlich bedeutende Rechte betroffen sind, oder dies künftig möglich erscheint. Ebenso ist eine klare Lizenzvereinbarung sinnvoll in Fällen, in denen andere Projekte oder Geschäftsbeziehungen von einer Lizenz beeinflusst werden.

    Mit wem schließe ich eine Lizenzvereinbarung?

    Vor Abschluss einer Lizenzvereinbarung sollte genau geprüft werden, welche Rechte bei wem bzw. bei welcher Firma liegen. Dies schließt die Frage mit ein, in welchen Grenzen eine Lizenz vergeben werden kann und soll (Inland, Ausland, bestimmte Produkte etc.). Aus den jeweiligen Vorhaben und Interessen ergibt sich, ob und wenn ja mit wem ggf. eine Lizenzvereinbarung, ggf. ein Kooperationsvertrag getroffen werden sollte.


    Dr. Jan Peter Müßig
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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    Dr. Müßig · Stüttgen · Voigt · Kämpf

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    Bitte beachten Sie, dass E-Mails nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt sind und verändert oder verfälscht werden können.

    Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind die Berufsordnung, die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Fachanwaltsordnung, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft", einzusehen auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (externer Link). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater sind: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), einzusehen auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (externer Link) und der Steuerberaterkammer Hessen.

    Rechtsanwalt Dr. Müßig (USt-IdNr.: DE227659102), Rechtsanwalt Stüttgen und Rechtsanwalt Voigt sind zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstr. 24, 56068 Koblenz. Steuerberater Kämpf (USt-IdNr.: DE244900803) ist zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt/M. Rechtsanwälte sind nach Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten (Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Müßig: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Rechtsanwalt Stüttgen: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Voigt: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin). Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für etwaige Streitfälle ist darüber hinaus auf die Möglichkeit der Schlichtung durch einen Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer und durch die örtlichen Rechtsanwaltskammern hinzuweisen. Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater Kämpf: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, Bahnhofstr. 69, 65185 Wiesbaden.

    Steuerberater Kämpf Hauptsitz: Ginsheimer Str. 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, Zweigstelle Mainz.

    Verantwortlich für diese Internetseite i.S.d. TMG sind Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig, Rechtsanwalt Rainer Stüttgen, Rechtsanwalt Torsten Voigt und Steuerberater Andreas Kämpf. Ansprechpartner und zuständiger Berufsträger i.S.d. § 55 RStV ist Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig.

    Die angegebenen Rechtsgebiete sind Arbeitsschwerpunkte i.S.v. § 7 BORA. Zur Hinweispflicht bei der Angabe von Tätigkeitsgebieten durch den Anwalt nach §§ 6f. BORA a.F. im Internet Dahns/Krauter, BRAK-Mitt. 2004, 3.

    Rechtsanwälte Steuerberater Bürogemeinschaft Dr. Müßig · Stüttgen · Voigt · Kämpf, Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Rechtsanwalt Rainer Stüttgen, Rechtsanwalt Torsten Voigt, Mainz, Steuerberater Andreas Kämpf, Ginsheim-Gustavsburg, Mainz.