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Rechtsanwalt & Steuerberater in Mainz

Gibt es gute Muster für einen Kooperationsvertrag?

Vor jedem Projekt ist zu klären, welche Ziele und jeweiligen Handlungsbeiträge gewollte sind. Die Interessenslage der jeweiligen Beteiligten weist regelmäßig im Detail Unterschiede auf. Kooperationsverträge können zu unterschiedlichen Projekten sinnvoll sein. Die jeweiligen Rechte und Pflichten variieren stark. Die Rechtslage ist im Einzelfall zu bewerten.

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Was muss man in einem Kooperationsvertrag regeln?

Zunächst sollte der Gegenstand der Kooperation festgelegt werden. Es ist zu regeln, welche Handlungen oder Beiträge aktuell erforderlich sind und künftig erforderlich werden. Für jeden Punkt ist abzudecken, wie und durch wen er erledigt werden soll, oder wie dies noch zu bestimmen ist. Ein Kooperationsvertrag sollte auch regeln, wie die Partner nach außen auftreten, ggf. im Wege einer Markenanmeldung. Eine umfassende Klärung der finanziellen Leistungen ist unerlässlich, für alle denkbaren Fälle, also z.B. auch für den Fall von Verlusten.

Kann man einen Kooperationsvertrag kündigen?

Welche Rechte den Partnern eines Kooperationsvertrags zustehen, ist zunächst Sache der Vereinbarung (z.B. einer Lizenzvereinbarung.) Haben die Partner nichts oder nichts Ausreichendes geregelt, kommen gesetzliche Vorschriften zur Anwendung. Was dann gilt ist Frage des Einzelfalls, insbesondere nach Art des Projekts.

Häufig gestellte Fragen zum Kooperationsvertrag

Wann brauche ich einen Kooperationsvertrag?

Ein schriftlicher Kooperationsvertrag ist jedenfalls immer dann sinnvoll, wenn wirtschaftlich bedeutende Rechte betroffen sind oder dies künfig zu erwarten ist. Bereits zur Klärung von Zuständigkeiten und vereinbartem Einsatz (an Arbeit oder Kapital) bietet eine klare Kooperationsvereinbarung Vorteile.

Kann man kostenlose Kooperation vereinbaren?

Ein Kooperationsvertrag, der kostenlose Leistungen eines Beteiligten vorsieht, kann zulässig sein. Jeder Einzelfall ist zu prüfen. Unzulässig ist z.B., wenn aufgrund der Vorgeschichte und Interessen Zweifel an der Freiwilligkeit der kostenlosen Leistung bestehen.


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Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind die Berufsordnung, die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Fachanwaltsordnung, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft", einzusehen auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (externer Link). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater sind: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), einzusehen auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (externer Link) und der Steuerberaterkammer Hessen.

Rechtsanwalt Dr. Müßig (USt-IdNr.: DE227659102), Rechtsanwalt Stüttgen und Rechtsanwalt Voigt sind zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstr. 24, 56068 Koblenz. Steuerberater Kämpf (USt-IdNr.: DE244900803) ist zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt/M. Rechtsanwälte sind nach Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten (Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Müßig: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Rechtsanwalt Stüttgen: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Voigt: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin). Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für etwaige Streitfälle ist darüber hinaus auf die Möglichkeit der Schlichtung durch einen Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer und durch die örtlichen Rechtsanwaltskammern hinzuweisen. Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater Kämpf: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, Bahnhofstr. 69, 65185 Wiesbaden.

Steuerberater Kämpf Hauptsitz: Ginsheimer Str. 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, Zweigstelle Mainz.

Verantwortlich für diese Internetseite i.S.d. TMG sind Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig, Rechtsanwalt Rainer Stüttgen, Rechtsanwalt Torsten Voigt und Steuerberater Andreas Kämpf. Ansprechpartner und zuständiger Berufsträger i.S.d. § 55 RStV ist Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig.

Die angegebenen Rechtsgebiete sind Arbeitsschwerpunkte i.S.v. § 7 BORA. Zur Hinweispflicht bei der Angabe von Tätigkeitsgebieten durch den Anwalt nach §§ 6f. BORA a.F. im Internet Dahns/Krauter, BRAK-Mitt. 2004, 3.

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